Aktuelle Tipps: August 2014

Kindergeld für verheiratetes Kind

Mit Wegfall der Einkommens- und Bezügegrenze ab 2012 ist ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt eines verheirateten, nicht behinderten, in Ausbildung befindlichen Kindes für das Kindergeld nicht mehr von Bedeutung. Die Eltern haben deshalb grundsätzlich einen Kindergeldanspruch. Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof seine bereits mehrfach geäußerte Auffassung. 

Die Finanzverwaltung wendet zwischenzeitlich diese Rechtsprechung in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen an.

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