Aktuelle Tipps: September 2015

Haushaltsscheck-Verfahren: Änderung der Fälligkeiten

Beiträge für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten werden im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren per SEPA-Basislastschriftmandat vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen. Der Einzug erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 31. Juli des laufenden Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 31. Januar des Folgejahres.

Bisher wurden die Beiträge am 15.7. bzw. 15.1. eingezogen. Die Abgaben werden damit rund zwei Wochen später fällig. Der erste Einzug nach der neuen Fälligkeit erfolgt im Juli 2015 für die Abgaben des ersten Halbjahres 2015.

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