Aktuelle Tipps: März 2016
Beschränkte Abzugsmöglichkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen teilen sich in drei Gruppen auf:
- Altersvorsorgeaufwendungen, bspw. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup Rente
- Beiträge zur Krankenversicherung, die die sog. Basisversorgung absichern und zur Pflegeversicherung
- sonstige Vorsorgeaufwendungen, bspw. Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung oder privaten Lebens , Renten , Unfall oder Haftpflichtversicherung.