Aktuelle Tipps: Oktober 2016

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, in denen der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen geregelt wurde, müssen besondere Anforderungen erfüllen.

Wichtig ist vor allem, dass die Formulierungen konkret sind und keinen Interpretationsraum bieten.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem in einer Patientenverfügung stand, dass „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollen. Das Gericht sah diese Formulierung als nicht ausreichend an, um eine künstliche Ernährung zu beenden. Die Aussage sei nicht präzise genug. Es fehle an der konkreten Behandlungsentscheidung.

Hinweis: Für die Formulierung von Patientenverfügungen empfiehlt es sich, professionellen Rat zu holen. In jedem Fall sind allgemeine Formulierungen wie „…wenn keine Aussicht auf ein lebenswertes Leben besteht“, oder „…ich nicht an Schläuche angeschlossen sein will“ zu vermeiden.
 

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