Aktuelle Tipps: Juni 2018

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei übernommener Instandhaltungsrücklage

Ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die Steuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung.

Bei einem Grundstückskauf ist i. d. R. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen die Gegenleistung. Danach gehören alle Leistungen des Erwerbers zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), die er nach den vertraglichen Vereinbarungen zu zahlen hat, um das Grundstück zu erwerben.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung bei einem Erwerb von Teileigentum nicht um ein übernommenes Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage zu mindern ist.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.
 

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