Aktuelle Tipps: März 2013

Kindergeldanspruch auf Grund eines freiwilligen Dienstes aller Generationen

Für ein volljähriges Kind, das sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn es einen Freiwilligendienst aller Generationen leistet. Die Grundlagen für diesen Freiwilligendienst finden sich im Sozialgesetzbuch. Der Katalog der Freiwilligendienste, die einen Kindergeldanspruch begründen, wurde durch das Bürgerentlastungsgesetz entsprechend erweitert und gilt ab 2010. 

Bei der Durchführung eines solchen Dienstes müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Träger des Dienstes. Einsatzstelle und Umfang der Aufgabe müssen eindeutig bezeichnet sein und der Verpflichtungszeitraum muss bei einer wöchentlichen Stundenzahl von mindestens acht Stunden sechs Monate betragen. Außerdem muss der Träger Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz sicherstellen. 

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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